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Verfasst von: Amelie am 28.03.2018 23:52
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb - nachträglicher Preisnachlass

Liebes Forum,

ich habe bei Amazon in England etwas für mein Unternehmen bestellt was mir als innergemeinschaftlicher Erwerb geliefert wurde. Da der Artikel leider leicht beschädigt ankam, würde mir Amazon einen nachträglichen Preisnachlass gewähren. Die entsprechende Rückerstattung würde ich wohl Anfang April bekommen.

Ich würd's nun so machen, dass ich den Artikel in der UVA für's erste Quartal mit dem Kaufpreis inklusive der Rückerstattung reinnehme - da ich vermutlich keine neue Rechnung bekommen werde, würde ich die ursprüngliche Rechnung abheften und händisch dazuschreiben, dass ich nachträglich auf Grund einer Beschädigung einen Preisnachlass in Höhe X erhalten habe, ggf. mit Ausdruck der entsprechenden Kreditkarten-Transaktion der Rückerstattung.

Meiner Logik nach wär's so korrekt und leicht nachvollziehbar, aber ich bin mir unsicher ob das so rein formell bzw. so, wie ich's machen würde, von der Finanz ggf. akzeptiert wird - würde mich insofern über eine Antwort freuen!

Danke & liebe Grüße,

Amelie

Verfasst von: Amelie am 04.04.2018 00:03
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb - nachträglicher Preisnachlass

Liebes Forum,

wirklich niemand Erfahrungswerte diesbezgl.? Wäre mir sehr geholfen.

Danke & liebe Grüße,
Amelie

 

Verfasst von: Simon am 04.04.2018 23:20
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb - nachträglicher Preisnachlass

Haben Sie den vollen Vorsteuerabzug bei inngergemeinschaftlichen Erwerben? Dann wäre es laut Richtlinien Wurst, weil es keine Auswirkung auf die Steuer hat. Dann könnten Sie die unberichtigte Rechnung melden oder sind Sie Kleinunternehmer?

Verfasst von: Amelie am 05.04.2018 12:18
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb - nachträglicher Preisnachlass

Hallo Simon,

ich betreibe mein Gewerbe aktuell noch nebenberuflich (bin also von der Pflichtversicherung ausgenommen) und habe auf Regelbesteuerung optiert, ziehe insofern die Vorsteuer bzw. stelle auch Ust. in Rechnung. Ich war der Annahme, dass ich auch die Vorsteur/Erwerbssteuer bei innergemeinschaftlichen Erwerben ziehen darf - habe ich da etwas missverstanden? Bisweilen habe ich diese immer in den jeweiligen UVA's erfasst und am Schluss wieder als Vorsteuer abgezogen.

 

Danke & LG,

Amelie

Verfasst von: Simon am 05.04.2018 12:54
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb - nachträglicher Preisnachlass

Ja das passt insofern sie eine UID haben und kein Kleinunternehmer sind.

Verfasst von: Amelie am 05.04.2018 13:40
 


THEMA:  Innergemeinschaftlicher Erwerb - nachträglicher Preisnachlass

Hallo Simon,

Danke für Ihre Antwort! Sollte passen, UID habe ich und Kleinunternehmer hat sich durch die Regelbesteuerung auch für mich erledigt. Dann mache ich das wie in meinem Eröffnungspost beschrieben, Ust.-technisch macht's wie Sie schon sagten keinen Unterschied.

 

Danke & LG,

Amelie

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