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Verfasst von: Milena am 06.06.2018 00:56
 


THEMA:  Geringfügig angestellt & selbstversichert - nebenbei geringfügiges Gewerbe

Sehr geehrte Damen & Herren,

ich befinde mich aktuell in einem Vollzeit-Angestelltenverhältnis und bin nebenbei mit einem Gewerbe geringfügig selbstständig, sprich habe mich seitens SVA von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen und zahle dementsprechend nur Unfallversicherung.

Nun tritt der Fall ein, dass ich mein Angestelltenverhältnis kündigen werde, mein Gewerbe aber weiterhin geringfügig betreiben möchte. Ich habe an sich vollen Anspruch auf's Arbeitslosengeld, möchte dieses aber vorerst an sich nicht in Anspruch nehmen da ich finanziell vorgesorgt habe und mir meinen Anspruch für schlechtere Zeiten aufheben möchte. Ich möchte in weiterer Zukunft komplett selbstständig arbeiten, bis ich mich aber bei der SVA pflichtversichern lasse, möchte ich mein Gewerbe vorerst noch geringfügig betreiben und ausbauen bevor ich den Schritt in die komplette Selbstständigkeit wage.

Nun hätte ich die Möglichkeit, mich geringfügig anstellen zu lassen und mich dabei für 61,83€ monatlich selbst zu versichern - dadurch wäre ich sozialversicherungstechnisch gesichert, darf aber dementsprechend natürlich nur geringfügig verdienen. Ich stelle mich nun die Frage, wie dies bei parallem Betrieb meines Gewerbes abläuft - kann ich mich auf der einen Seite bei der GKK selbstversichern und auf der anderen Seite bei der SVA von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen?

Vielleicht wirklich eine etwas zu versicherungsspezifische Frage, aber vl. hat jemand diesbezgl. Erfahrungswerte und könnte sie mir mitteilen.

Vielen lieben Dank!
Milena

Verfasst von: Steuerexperte am 06.06.2018 08:59
 


THEMA:  Geringfügig angestellt & selbstversichert - nebenbei geringfügiges Gewerbe

Das müsste möglich sein. Ich empfehle Ihnen aber auch noch eine Anfrage bei der SVA. Bedenken Sie vor allem, dass niedrige Beitragsleistungen zu niedrigen Pensionsansprüchen führen können - eine "Falle", in die viele Unternehmer tappen!

Verfasst von: Milena am 06.06.2018 11:00
 


THEMA:  Geringfügig angestellt & selbstversichert - nebenbei geringfügiges Gewerbe

Lieber Steuerexperte,

vielen lieben Dank für Ihre Meinung.

Dessen bin ich mir natürlich bewusst. Da dies aber natürlich nur eine kurze Übergangslösung wäre zur kompletten Selbstständigkeit, sehe ich es aber als relativ unproblematisch an, ggf. kann ich zu einem späteren Zeitpunkt auch noch Versicherungszeiten nachkaufen.

Eine Frage hätte ich noch, evtl. können Sie mir diesbezgl. noch helfen: Sehe ich das richtig, dass ich mich ggf. wieder von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen kann sollte ich nicht länger als 12 Monate versichert gewesen sein? Sprich angenommen, ich starte mit Februar komplett selbstständig und lasse mich pflichtversichern, jedoch habe ich mit der Selbstständigkeit doch nicht den erwarteten Erfolg - kann ich mich dann mit dem nächsten Jahr wieder ausnehmen lassen und verdiene mein Haupteinkommen wieder mit einem Angestelltenverhältnis? Wären dann nur 11 Monate Pflichtversicherung gewesen.

Danke!
Milena

Verfasst von: Steuerexperte am 06.06.2018 11:44
 


THEMA:  Geringfügig angestellt & selbstversichert - nebenbei geringfügiges Gewerbe

Sie meinen bei einer GSVG-Vollversicherung? Auch die Rückkehr zum Kleinunternehmer müsste bei Einhaltung der 12-Monats-Frist möglich sein. Ich rate Ihnen aber dringend, einen Sprechstundentermin bei der SVA wahrzunehmen. Bei der Sozialversicherung dürfen keine Fehler passieren!

Verfasst von: Milena am 06.06.2018 12:53
 


THEMA:  Geringfügig angestellt & selbstversichert - nebenbei geringfügiges Gewerbe

Sehr geehrter Steuerexpert,

vielen lieben Dank für Ihre Einschätzung. Bei der SVA werde ich mich natürlich noch zeitig informieren, Danke!

 

Liebe Grüße,
Milena

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