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Verfasst von: Mario am 27.06.2018 22:56
 


THEMA:  Arbeitszimmer Aliquotierung

Guten Abend,

 

meine Frau und ich errichten gerade ein Einfamilienhaus, wobei ein Zimmer ausschließlich als ein Arbeitszimmer für meine selbständige Tätigkeit genutzt werden soll. Das Arbeitszimmer soll der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit sein und bei Bedarf sollen auch Kundenbesprechungen dort stattfinden. Das Zimmer kann nur über den Vorraum des Hauses betreten werden.

 

Wie wäre der Anteil an den Gesamtkosten bzw. laufenden Aufwendungen zu ermitteln, wenn das Haus/Grundstück jeweils zur Hälfte meiner Frau und mir gehört? Kann die Fläche des Arbeitszimmer einfach in Relation zur Gesamtfläche gesetzt werden oder muss hier zusätzlich noch der Hälfteanteil meiner Frau berücksichtigt werden?

 

Vielen Dank.

 

MFG

Verfasst von: Steuerexperte am 27.06.2018 23:12
 


THEMA:  Arbeitszimmer Aliquotierung

Sofern der Anteil des Arbeitszimmers in Ihrem Hälfteanteil Deckung findet (das wird in der Regel der Fall sein), und Sie auch die übrigen Voraussetzungen für die Absetzung des Arbeitszimmers erfüllen, können Sie die Absetzung für Abnutzung geltend machen.

Bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung rate ich allerdings zu einer professionellen Beratung, da mehrere Aspekte zu berücksichtigen sind (Berücksichtigung allgemeiner Gebäudeteile; Betriebskosten; ggf. ist das Arbeitszimmer nur als Aufwandseinlage zu erfassen, wodurch sich langfristig Vorteile ergeben können)

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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