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Verfasst von: M. Hader am 21.07.2018 14:07
 


THEMA:  beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

Hallo.

Ich habe ein Frage zur Steuerpflicht eines Nicht-EU bzw. Nicht-EWR-Bürger als Saisonangestellten.
Der Arbeiter ist im Jahr 5 Monate angestellt, dann folgt eine Unterbrechung mit Heimreise. Anschließend ist er nochmals für 3 Monate angestellt im selben Jahr.
Die Unterrbechungen reist er immer wieder nach Hause, wobei er dort kein Einkommen bezieht, also sein gesamtes Einkommen wird in Österreich erwirtschaftet.

Laut Gesetzestext (BAO) sind Arbeiter die aus Nicht-EU bzw. Nicht-EWR Staaten kommen und mehr als 6 Monate ihren Aufenthalt in Österreich verbringen unbeschränkt Steuerpflichtig. Allerdings wird dabei nicht genau spezifiziert ob dieser Aufenthalt in einem Stück, also ununterbrochen stattfinden muss oder ob dieser Aufenthalt aggregiert wird.

Kurzum:
-> Sollte der Aufenthalt aggregiert werden, würde der Arbeiter 8 Monate in Österreich arbeiten und somit unbeschränkt Steuerpflichtig sein
-> Sollte der Aufenthalt nicht aggregiert werden, würde der Arbeiter einmal 5 Monate und einmal 3 Monate den Aufenthalt hier verbringen und somit beschränkt Steuerpflichtig sein.

 

Welcher Sachverhalt liegt hier vor bzw. kann der Arbeiter sich als unbeschränkt Setuerpflichtig einstufen?
Mir erschließt sich das aus dem Gesetzestext leider nicht.

 

Danke für die Hilfe.

Verfasst von: Simon B am 21.07.2018 17:36
 


THEMA:  beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

Sobald man in Österreich einen Wohnsitz hat ist man unbeschränkt steuerpflichtig.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. In einem zweiten Schritt muss man Doppelbesteuerungsbakommen beachten.

LG

Verfasst von: M.Hader am 21.07.2018 18:28
 


THEMA:  beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

Den Hauptwohnsitz hat er ja weiterhin in seinem Heimatland, also nicht Österreich. Allerdings wohnt er hier während seiner Arbeit in einer Dienstwohnung. Damit hätte er ja lt. Gesetzestext nicht den Wohnsitz hier, aber seine Aufenthalt übersteigt die 6 Monate, sofern es der Definition entspricht. Des weiteren hat er durch die Anstellung nur in Österreich Einkünfte.

Verfasst von: Simon B am 21.07.2018 19:00
 


THEMA:  beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

(1) Einen Wohnsitz im Sinn der Abgabenvorschriften hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

Diese Art von Wohnsitz im Sinne von BAO hat nichts mit Hauptwohnsitz in Melderechtlicher Hinsicht zu tun

LG

Verfasst von: M. Hader am 21.07.2018 20:24
 


THEMA:  beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

Danke.
Das bedeutet also, dass eine Dienstwohnung, die im während seiner Beschäftigung zur Verfügung gestellt wird, als Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschrift gilt.

Somit ist er also unbeschränkt steuerpflichtig.

 

Danke für die Information!
Ich werde das so weitergeben.

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