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Verfasst von: Birgit am 25.09.2018 16:21
 


THEMA:  Räumungsvergleich


Ich hätte folgende Frage:

eine Vermietergemeinschaft vermietet ein Haus. Da der Mieter noch einen alten Mietvertrag hatte und nur eine sehr geringe Miete bezahlt hat (Verlust), war er nur durch einen gerichtlichen Räumungsvergleich von 100.000 € aus dem Haus zu bekommen. Das Haus wird seit dem wieder privat genutzt.

Kann man die 100.000 € für den Räumungsvergleich in der Steuererklärung absetzen?

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Simon B am 26.09.2018 23:22
 


THEMA:  Räumungsvergleich

Ein bisschen problematisch weil wenn Sie Verluste hatten, war es wahrscheinlich Liebhaberei, oder haben Sie die Verluste jedes Jahr in die Steuererklärung aufgenommen?

Was war der genaue Grund warum Sie die Wohnungn wieder wollten. Brauchten Sie es für private Zwecke? Schreiben Sie mir auf info@taxconsultancy.at wenn Sie wollen.

 

Liebe Grüße

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