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Verfasst von: Anon am 06.11.2018 13:39
 


THEMA:  Fahrtenbuch: Definition von betrieblichen Fahrten

Hallo,
Ich habe eine Frage zum führen des Fahrtenbuchs. Ich bin Einzelunternehmer und gerade dabei mir ein Firmenauto anzuschaffen.

Immer wieder liest man den Begriff betriebliche Fahrt. Das ist grundsätzlich ja die Fahrt zwischen Firmensitz und Kunde, richtig?
Wenn man jetzt ein Büro am Zweitwohnsitz hat, gilt dann die Fahrt von eben diesem Büro zum Kunden auch als betriebliche Fahrt?
Oder ist das gar nicht möglich?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.11.2018 16:22
 


THEMA:  Fahrtenbuch: Definition von betrieblichen Fahrten

Jede Fahrt, die Ihrem Betrieb dient, ist eine betriebliche Fahrt.

Das mit dem Zweitwohnsitz kommt darauf an: wenn Sie z.B. in Wien Ihren Betrieb haben, und in Kitzbühel Ihren Zweitwohnsitz, dann könnte das Finanzamt sagen, dass die privaten Interessen überwiegen.

Eine andere Möglichkeit für die Abschreibung eines Firmenfahrzeuges ist, dass dass Sie sämtliche Autokosten in die Buchhaltung nehmen, davon aber pauschal einen Privatanteil ausscheiden.

Bei dieser Methode sparen Sie sich unter Umständen das Führen eines Fahrtenbuches.

Wir beraten Sie gerne:

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