Jede Fahrt, die Ihrem Betrieb dient, ist eine betriebliche Fahrt.
Das mit dem Zweitwohnsitz kommt darauf an: wenn Sie z.B. in Wien Ihren Betrieb haben, und in Kitzbühel Ihren Zweitwohnsitz, dann könnte das Finanzamt sagen, dass die privaten Interessen überwiegen.
Eine andere Möglichkeit für die Abschreibung eines Firmenfahrzeuges ist, dass dass Sie sämtliche Autokosten in die Buchhaltung nehmen, davon aber pauschal einen Privatanteil ausscheiden.
Bei dieser Methode sparen Sie sich unter Umständen das Führen eines Fahrtenbuches.
Wir beraten Sie gerne:
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