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Verfasst von: Rosa Stocker am 17.12.2018 13:07
 


THEMA:  Mieteinnahmen/Zählen die BK dazu?

Ich habe Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen. Zählen die Betriebskosten zu den jährlichen € 30.000 dazu, ab denen ich steuerpflichtig bin? Nach meinem Dafürhalten sind es nur Duchlaufposten, die ich an die Hausverwaltung weiterleite und gehören nicht zu den Einnahmen. Oder doch?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.12.2018 13:58
 


THEMA:  Mieteinnahmen/Zählen die BK dazu?

Sie zählen leider dazu, weil es keine echten Durchläufer sind.

Aber man kann was dagegen tun.....

Wir beraten Sie gerne:

www.steuerberatung-weiss.at

 

 

Verfasst von: Sebastian am 17.12.2018 23:53
 


THEMA:  Mieteinnahmen/Zählen die BK dazu?

Sie sind vorher schon Steuerpflichtig / müssen die Einnahmen versteuern.

unter 30.000€ sind sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit.

Die Lohnsteuer zahlen sie immer ..

z.b. Miete inkl. BK 12.000€ abz. BK = 3.000€ = 9.000€

9.000€ abz. AFA -2.000€ = 7.000€

7.000€ abz. Instandhaltung, Kreditzinsen, Werbungskosten= 5.000€

5.000€ Steuersatz 42% = Nachzahlung von 2.100€

ganz grob gerechnet..

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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