Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Gast92 am 09.04.2019 21:19
 


THEMA:  Fehlerhaft ausgestellte Rechnung und elektronische Dienstleistung aus einem Drittland

Hallo!

Ich habe vor kurzem ein Einzelunternehmen gegründet und aktuell zwei Fragen, die mich beschäftigen. Vielleicht ist jemand so nett und beantwortet mir diese :-)

1) Ich habe eine deutsche Online Buchhaltungs-Software getestet und sofort ein Jahresabo abgeschlossen. Mir wurde eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer (19 %) ausgestellt, die ich sofort online (Überweisung) beglichen habe. Mir ist erst im Nachhinein eingefallen, dass die Rechnung fehlerhaft ist (Reverse Charge hätte zur Anwendung kommen müssen). Das habe ich auch bemängelt und mir wurde zuerst der bezahlte Steuerbetrag (19 % des Rechnungsbetrages) rücküberwiesen.

Da mir beim Testen aber weitere Probleme mit der Online-Software aufgefallen sind, habe ich mich entschieden vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und innerhalb der Frist zu kündigen. Anschließend wurde mir auch der restliche Betrag rücküberwiesen.

Ich habe in der Zwischenzeit eine österreichische Online Buchhaltungs-Software ausgewählt. Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich denn überhaupt die Rechnungen/Gutschriften vom deutschen Anbieter verbuchen muss, denn bisher habe ich diesbezüglich noch gar nichts verbucht. Die Rechnung habe ich über mein Business-Konto bezahlt, bzw wurde die Gutschrift auch auf das Business-Konto rücküberwiesen.

2) Ich habe für meine Webseite ein Theme (Template) von einem australischen Anbieter erworben, die Rechnung habe ich über die Kreditkarte beglichen. Hierbei müsste sich über eine elektronisch erbrachte Dienstleistung aus dem Ausland (Drittland) handeln (praktisch ein Software-Download), da der Anbieter keine gültige EU USt-ID hat. Auf den Rechnungen (die Rechnung wurde in drei Teilrechnungen gesplittet - Rechnung für das Theme, Service-Gebühr und Transaktions-Gebühr) wurde keine USt ausgewiesen.

Meine Frage: Wie ist diese Rechnung (Rechnungen) steuerrechtlich zu behandeln? Was für eine Steuerart wählt man hier? Es müsste so ähnlich wie bei Reverse Charge System sein?

Sorry für den langen Text und danke im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen :-)

Verfasst von: Milutin am 29.04.2019 14:15
 


THEMA:  Fehlerhaft ausgestellte Rechnung und elektronische Dienstleistung aus einem Drittland

Schon was gefunden?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.116.90.141 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.