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Verfasst von: Lukas am 04.10.2019 16:23
 


THEMA:  Elternteilzeit

Bei mir geht es um eine mögliche Elternteilzeit, wobei mir nicht klar ist, wie das steuerlich gehandhabt wird (bzw. wie ich steuerlich am besten abschneide).

Zur Ausgangssituation:
Ich habe vor, vom 03.11.2020 bis 26.02.2021 in Elternteilzeit zu gehen. Um bei einfachen Zahlen zu bleiben nehmen wir ein fiktives Bruttogehalt von 4000 Euro pro Monat an. Dieses würde sich in Elternteilzeit (bei 15 Stunden) auf 1500 reduzieren. Dafür würde ich bei der monatlichen Gehaltsabrechung kaum Steuern zahlen (ca. 50 Euro laut Brutto-Netto-Rechner). Wird mir dann im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für diese 1500 Euro Monatsverdienst ein deutlich höherer Steuersatz berechnet, da er einfach zum Jahresverdienst addiert wird? Dann würde es sich am Ende ja kaum lohnen, 15 Stunden zu arbeiten? Gibt es (steuerlich gesehen) einen optimalen Zuverdienst? Wäre es sogar besser in Karenz zu gehen und nur geringfügig nebenbei zu arbeiten?

Ich bin für jede qualifizierte Einschätzung dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Lukas

P.S. Ich hatte eine ähnliche Erfahrung, als ich vor einigen Jahren von Januar bis Juli in Bildungskarenz war und nebenbei geringfügig verdient habe. Bei der Arbeitnehmerveranlagung musste ich dann aufgrund des Progressionsvorbehalts einiges nachzahlen. Gilt das selbe auch in Elternteilzeit/Elternkarenz?

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