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Verfasst von: Bernhard Grömer am 23.01.2020 18:17
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung ab 2020

Hallo,

ich bin seit einigen Jahren selbständig und habe bis jetzt immer Umsätze über 36.000 EURO gehabt also kein Kleinunternehmer.

Da ich mit der Erhöhung auf 35.000 EURO (42.000 netto Umsatz) jetzt in diese Kleinunternehmerregelung falle, würde mich interessieren ob ich die

Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt anmelden muss oder dies Automatisch mit dem Einkommensteuerbescheid 2020 vom

Finanzamt gemacht wird.

 

LG

Bernhard

Verfasst von: Reinhold Auer am 24.01.2020 08:15
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung ab 2020

Wenn Ihre Umsätze 2020 unter der Grenze liegen, dann sind Sie automatisch Kleinunternehmer, wenn Sie die Befreiung nicht in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie eine Verzichtserklärung gem. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Regelbesteuerungsantrag) beim Finanzamt einreichen, dieser Antrag muss bis spätestens der Rechtskraft des USt-Bescheides 2020 erfolgen, kann auch bis zur Rechtskraft wieder zurückgezogen werden. Der Antrag bindet aber für 5 Jahre.

Wenn Sie keine Verzichtserklärung abgeben und trotzdem mit USt fakturieren, schulden Sie die USt kraft Rechnungslegung und haben keinen Vorsteuerabzug.

 

www.geyer.at

Verfasst von: Bernhard Grömer am 30.01.2020 18:54
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung ab 2020

Vielen Dank Herr Auer für ihre Antwort.

Habe noch eine Frage. Es gibt doch diese 5 Jahres Regel. Wenn ich z.b. von 2015-2019 immer über 36.000 netto Umsatz hatte, dann ist es auch

nicht möglich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, ist das richtig ?. Es darf ja nur 1x in 5 Jahren die Grenze überschritten werden.

Oder gilt die neue Grenze mit 35.000 Rückwirkend 5 Jahre ?

 

LG
Bernhard

Verfasst von: Reinhold Auer am 03.02.2020 11:42
 


THEMA:  Kleinunternehmerregelung ab 2020

Sie meinen die Toleranzgrenze von 15%.

Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15% innerhalb eines Zeitraumes von 5 Kalenderjahren ist unbeachtlich.

In den Jahren 2015-2019 waren Sie jedenfalls über der Toleranzgrenze, somit keine Kleinunternehmerbefreiung. Im Jahr 2020 wären Sie mit den € 36.000,00 netto innerhalb der Toleranzgrenze und es wäre die Kleinunternehmerbefreiung für dieses Jahr zulässig, ab 2021 dürfte dann aber keine Überschreitung mehr sein.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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