Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: DerNeugierige am 09.02.2020 12:31
 


THEMA:  Erfassung/Verbuchung der unterschiedlichen Kosten in der Buchhaltung

Hallo!

Ich bin Einzelunternehmer (Webdesigner, E/A-Rechner, vorsteuerabzugsberechtigt), und hätte eine Frage betreffend Erfassung von folgenden Kosten in der Buchhaltung:

Ich würde gerne anteilsmäßig das Arbeitszimmer (Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit), Telefon- und Internetkosten in der Buchhaltung aufnehmen. Ich bezahle alle genannten Posten privat (über das private Konto) und würde gerne einen Anteil von den Kosten steuerlich absetzen (weil ich die auch betrieblich nutze). Kann ich einfach einen betrieblich genutzten Anteil in % schätzen und mit dem 31.12. einfach in der Buchhaltung erfassen?

Beispiele:

Telefon --> Jahresrechnung - € 160 (inkl. USt), davon 50 % betriebliche Nutzung - mit dem 31.12. Telefonkosten in der Buchhaltung in der Höhe von 60 € erfassen
Internet --> Kombipaket Internet + Kabel TV - 30 € (inkl. USt), davon reine Internetkosten - 20 €, davon 50 % betriebliche Nutzung. Also fallen im Jahr 240 € für Internet an - mit dem 31.12. Internetkosten in der Buchhaltung in der Höhe von 120 € erfassen.
Wohnung, 100 m², Arbeitszimmer 15 m² --> Monatsmiete inkl. BK und Strom --> 1.000 €, davon betragen die anteilsmäßigen Kosten für das Arbeitszimmer monatlich 150 € (15 % der Wohnungsgröße) - mit dem 31.12. Wohnungskosten in der Buchhaltung in der Höhe von 1.800 € erfassen.

Liege ich hier richtig, oder habe ich da etwas ganz falsch verstanden?

Danke im Vorhinein für eure Ratschläge,

DerNeugierige

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.02.2020 20:41
 


THEMA:  Erfassung/Verbuchung der unterschiedlichen Kosten in der Buchhaltung

Im Prinzip liegen Sie richtig. Die Raumkosten werden immer im Verhältnis der  m2 angesetzt. Die anderen Kosten müssen möglichst wirklichkeitsgetreu geschätzt werden.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: DerNeugierige am 10.02.2020 09:22
 


THEMA:  Erfassung/Verbuchung der unterschiedlichen Kosten in der Buchhaltung

Danke für Ihre Antwort!

Nur zur Sicherstellung - es werden die Beträge inkl. USt. erfasst und in weiterer Folge von der Steuer abgesetzt?

Vielen Dank!

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.118.145.114 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.