Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Harald am 23.01.2003 15:32
 


THEMA:  Einkommenssteuer
Guten Tag. Wenn ich, als Freier Dienstnehmer noch im Dezember 2002 eine Honorarnote gelegt habe, das Geld aber erst jetzt im Jänner 2003 ausbezahlt wurde; in welchem Jahr muss ich das Dezember-Honorar dann versteuern? Noch eine Frage: Rückwirkend für 2002 muss ich im September 2003 die Beitragsrechnung der Krankenkasse bezahlen. Kann ich diesen Betrag (ich weiss dass es 13,65 Prozent von dem erhaltenen geringfügigen Honorar sind) in die Einkommenssteuererklärung 2002 aufnehmen? Vielen Dank für Ihre Auskünfte.
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 23.01.2003 15:32
 


THEMA:  Re: Einkommenssteuer
In Ihrem Fall gilt das Zu-u.Abflussprinzip,d.h.in dem Jahr versteuern, in dem Sie das Geld erhalten oder einen Betrag bezahlen müssen.Also beide Beträge kommen in das Jahr 2003.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.137.180.32 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.