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Verfasst von: Oberndorfer am 30.01.2003 17:24
 


THEMA:  Außergewöhnliche Belastungen
Kann man die Privat-Zahnarztkosten für Zahn-Brücken und dergleichen absetzen ? Wenn ja, wie muss man die Zwangsläufigkeit nachweisen ? was ist zumutbar bei einem Jahreseinkommen von ca. 20.000 € ?
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 30.01.2003 17:24
 


THEMA:  Re: Außergewöhnliche Belastungen
Bei Zahnarztkosten muß man die Zwangsläufigkeit meiner Erfahrung nach nicht nachweisen. Bei einem Jahreseinkommen von € 20.000 beträgt die zumutbare Mehrbelastung 10 % des Einkommens.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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