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Verfasst von: maverik am 12.06.2001 08:00
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung: Formulare L1 / L75
Sehr geehrte Damen und Herren! Wer kann mir erklären wie man das Formular L75 richtig ausfüllt (Errichtung eines Eigenheimes)! Müssen die Darlehenssummen mit den Rechnungsbeträgen der Lieferfirmen übereinstimmen, etc. ? mfG Maverik
Verfasst von: Wolfgang Stoeger am 12.06.2001 08:00
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung: Formulare L1 / L75
Absetzbar sind an sich nur Rechnungen von befugten Unternehmern. Das heisst, wenn mit dem Darlehen auch andere Beträge bezahlt werden, so sind diese Zahlungen dann keine Sonderausgaben. Wolfgang Stöger
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