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Verfasst von: Daniela Holzer am 03.05.2003 09:24
 


THEMA:  Vorsteuerguthaben als Einnahme verbuchen?
Als Bruttoverrechnerin muss ich ein allfälliges Vorsteuerguthaben als Betriebseinnahme verbuchen. Wie ist dies jedoch genau handzuhaben? Ist diese Einnahme dann wiederum umsatzsteuerpflichtig? Das Problem ist, wie ich diese Einnahme in der Umsatzsteuererklärung verbuche (eben umsatzsteuerpflichtig? welcher Satz? oder steuerfrei nach welchem Paragraphen?)
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 03.05.2003 09:24
 


THEMA:  Re: Vorsteuerguthaben als Einnahme verbuchen?
Daniela Holzer schrieb: > > Als Bruttoverrechnerin muss ich ein allfälliges > Vorsteuerguthaben als Betriebseinnahme verbuchen. Wie ist > dies jedoch genau handzuhaben? > > Ist diese Einnahme dann wiederum umsatzsteuerpflichtig? Das > Problem ist, wie ich diese Einnahme in der > Umsatzsteuererklärung verbuche (eben umsatzsteuerpflichtig? > welcher Satz? oder steuerfrei nach welchem Paragraphen?) Sehr geehrte Frau Holzer, das Vorsteuerguthaben ist nicht ustpflichtig und wird daher nicht in die Ust-erklärung aufgenommen. mfg V.Weiß
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