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Verfasst von: Marco Schumann am 24.05.2003 19:07
 


THEMA:  beteiligung als privatperson
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage: Letztes Jahr habe ich mich an einem Zeitungsverlag als Privatperson mit 25.000,- € beteiligt. Nach kurzer Zeit war ich über die Seriosität des Unternehmes nicht mehr ganz schlüssig. Darauhin habe ich mit dem Betreiber eine mündliche Vereinbarung getroffen: meine Beteiligung wird in ein Darlehen umgewandelt und wird in Raten abgezahlt. Der Betreiber war als Einzel-Kaufmann im Gewerbeschein eingetragen. Dieses Jahr hat er leider die pleite anmelden müssen. Frage: Kann ich dieses Darlehen (auch als Privatperson) steuerlich geltend machen? (als Verlust?) Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Verfasst von: Mag. Alexander Heiderer am 24.05.2003 19:07
 


THEMA:  Re: beteiligung als privatperson
Ich kann nur Spekulationen über den Sachverhalt anstellen, aber mir scheint so, als ob Sie eine echte stille Beteiligung mit einem Kaufmann abgeschlossen haben. Dabei ist zu sagen, dass Verluste aus dieser Beteiligung einem Verlustausgleichsverbot unterliegen. Das verlorene Kapital ist als in der Privatsphäre liegend nicht abzugsfähig. Ebensowenig ist der Untergang des Kapitals bei einem Darlehen abzugsfähig. Sollte eine unechte Stille zustande gekommen sein - dies müsste der Steuerberater des Zeitungsverlages wissen - wären Verluste sehr wohl abzugsfähig.
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