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Verfasst von: Wolfgang am 05.12.2003 12:05
 


THEMA:  Werbeausgaben
Ich bin leitender Angestellter. Ich habe in 2003 einmal eine Tondurchsage (Werbung für meinen Arbeitgeber) aus privater Tasche bezahlt und einmal Kunden von mir ebenfalls auf private Rechnung zu einer Abendveranstaltung eingeladen. Kann ich beides, da es der Arbeitgeber nicht zahlt, im Rahmen des Steuerausgleichs geltend machen? Die Gesamtausgaben waren EUR 1.000,-. Muss die Rechnung für diese Fälle auf mich ausgestellt sein oder auf den Arbeitgeber?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 05.12.2003 12:05
 


THEMA:  Re: Werbeausgaben
Sie können beide Ausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.Die Rechnung muß auf Sie ausgestellt sein. V.Weiß www.steuerberatung-weiss.at
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