Natürlich können Sie den Alleinverdienerabsatzbetrag jetzt schon beantragen. Sollten die Voraussetzungen während des Jahres wegfallen z.B. zu hohes Einkommen des Ehepartners, Scheidung, dann ist ab diesem Zeitpunkt an den Dienstgeber mittels Formular E30 2.Seite der Wegfall des Anspruches zu melden und eine Arbeitnehmerveranlagung für dieses Jahr durchzuführen und es kommt dann allenfalls zu einer Steuernachzahlung. |
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