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Verfasst von: Philipp Jakisch am 28.10.2004 04:11
 


THEMA:  Bundesheer und Nebenjob
Sg. Damen und Herren! Ich habe eine Frage zum Thema Grundwehrdienst und Nebenjob. Wieviel darf man im Monat zusätzlich verdienen? Ist es möglich nebenbei geringfügig angestellt zu sein, d.h. ein zusätzliches Einkommen von € 316,19 zu beziehen, ohne Abgaben leisten zu müssen, oder ist man dann zu weiteren Abgaben verpflichtet? MFG Philipp Jakisch
Verfasst von: Jutta Rapp am 28.10.2004 04:11
 


THEMA:  Re: Bundesheer und Nebenjob
Wenn man eine Nebenbeschäftigung aufnehmen möchte, muss dies beim Bundesheer gemeldet werden. Eine geringfügige Beschäftigung löst keine Steuerpflicht aus.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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