Vielen lieben Dank. Dann werde ich den Marktwert (also ein ähnlich "altes" Produkt) über zB willhaben-angebote ermitteln, ausdrucken & so ansetzen die jeweiligen Anlagegüter....eine ganz doofe frage > hier setzte ich dann den Ruf-Preis lt. Willhaben an? ZB Kaufpreis 1200€ oder müsste ich dann für mich ins Anlageverzeichnis fiktiv 20% UST abziehen & das ding mit AKO von 1000eur im Anlageverzeichnis ansetzen.
Wg. der anteiligen Berücksichtigung der Vorsteuer hatte ich die Idee weil ich einmal gehört habe dass ein unecht befreiter (zB Kleinunternehmer) wenn sich die Verhältnisse ändern und dieser dann später zur Regelbesteuerung optieren muss oder es freiwillig tut - kann er vorher nicht geltend gemachte VST anteilig (zB 5tel 10tel 20tel Regelung geltend machen......)
jetzt ist mir aber auch eingefallen, dass ein Privater ja nie Unternehmer war und der nachträgliche VST-Abzug/Korrektur sicher nur möglich ist wenn man auch schon vormals unternehmerisch tätig war - und als Privater kann man das ja ausschließen :-) |