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Verfasst von: ladychrisssy am 01.03.2017 12:09
 


THEMA:  Einlage von Privatvermögen ins Unternehmen (Ansatz & VST)

Liebe ForumsMitglieder,

Vorgeschichte: Unternehmensgründung Feb 2017 als protokolliertes Einzelunternehmen mit Optierung zur Regelbesteuerung

  1. Ich möchte nun ehemals gekauftes (voriges Jahr bis max. 4 Jahre zurück) Privatvermögen als Betriebsvermögen ins Unternehmen einlegen > es geht um zB Drucker, Werkzeugkasten, Computer etc. Die damaligen Rechnungen waren natürlich an mich als Privatperson ausgestellt. Ich habe nun gelesen man kann diese Gegenstände mit dem Teilwert ins Unternehmen einlegen. Ich habe das so verstanden wenn ich die Rechnung noch finde dann nehme ich die damaligen AKO her, und ziehe davon die jeweiligen Afa-Jahresbeträge ab und komme so zu dem Einlagebetrag. Sollte ich keine Rechnung mehr finden dann ist es meiner Meinung nach auch möglich im Internet zB willhaben nach einem Preis zu suchen für ein gleichwertiges Produkt mit ca. gleichem alter > und ich kann diesen Betrag im Anlagenverzeichnis ansetzen stimmt das? Die vorraussichtliche Nutzungsdauer kann ich mir immer selbst überlegen dann (die vorraussichtliche) – stimmt das so?

  2. Thema VST-Berichtigung: hier gibt es ja für zB Anlagevermögen (nicht Gebäude) einen Beobachtungszeitraum von 5Jahren – könnte ich dann hier noch zB im Startjahr ein 1/5 geltend machen oder nicht? – weil ich ja damals noch keine Unternehmerin war (sondern Private) – und auf Rechnungen steht ja auch noch nicht mein Phantasiefirmenname? Ich würde also ein vormals Privat genütztes Ding einlegen. Wenn ich keinen VST-Abzug nun geltend machen kann würde ich es dann Brutto im Anlageverzeichnis aktivieren. Ist das richtig bzw. habe ich hier einen Denkfehler?

Ev. kann  mir hier jemand Licht ins Dunkle machen damit ich mir sicher bin – besondern wg. den Wertansätzen wie man hier vorgeht & betreffend der VST ob ich hier noch etwas geltend machen kann.

Vielen Dank, ladychrisssy

Verfasst von: Simon B am 01.03.2017 22:05
 


THEMA:  Einlage von Privatvermögen ins Unternehmen (Ansatz & VST)

Ja Sie haben die Möglichkeit Anlagevermögen aber auch Umlaufvermögen in das Unternehmen einzulegen. Der Teilwert entspricht in etwa den Marktwert. Sie können natürlich die Anschaffungskosten nehmen minus der fiktiven Abschreibung, besser wäre aber den aktuellen Marktwert anzusetzen, da Sie dann höhere Abschreibung in Zukunft haben werden und weniger Steuern zahlen.

Die Vorsteuerkorrektur die Sie meinen kenne ich nur im umgekehrten Fall, d.h. wenn Sie eine vorsteuer geltend machen und dann aber sich Verhältnisse ändern.

Beim Teilwert dürfte es sich um den Wert ohne Ust handeln 

Verfasst von: ladychrisssy am 02.03.2017 12:04
 


THEMA:  Einlage von Privatvermögen ins Unternehmen (Ansatz & VST)

Vielen lieben Dank. Dann werde ich den Marktwert (also ein ähnlich "altes" Produkt) über zB willhaben-angebote ermitteln, ausdrucken & so ansetzen die jeweiligen Anlagegüter....eine ganz doofe frage > hier setzte ich dann den Ruf-Preis lt. Willhaben an? ZB Kaufpreis 1200€ oder müsste ich dann für mich ins Anlageverzeichnis fiktiv 20% UST abziehen & das ding mit AKO von 1000eur im Anlageverzeichnis ansetzen.

 

Wg. der anteiligen Berücksichtigung der Vorsteuer hatte ich die Idee weil ich einmal gehört habe dass ein unecht befreiter (zB Kleinunternehmer) wenn sich die Verhältnisse ändern und dieser dann später zur Regelbesteuerung optieren muss oder es freiwillig tut - kann er vorher nicht geltend gemachte VST anteilig (zB 5tel 10tel 20tel Regelung geltend machen......)

 

jetzt ist mir aber auch eingefallen, dass ein Privater ja nie Unternehmer war und der nachträgliche VST-Abzug/Korrektur sicher nur möglich ist wenn man auch schon vormals unternehmerisch tätig war - und als Privater kann man das ja ausschließen :-)

Verfasst von: ladychrisssy am 02.03.2017 12:04
 


THEMA:  Einlage von Privatvermögen ins Unternehmen (Ansatz & VST)

Vielen lieben Dank. Dann werde ich den Marktwert (also ein ähnlich "altes" Produkt) über zB willhaben-angebote ermitteln, ausdrucken & so ansetzen die jeweiligen Anlagegüter....eine ganz doofe frage > hier setzte ich dann den Ruf-Preis lt. Willhaben an? ZB Kaufpreis 1200€ oder müsste ich dann für mich ins Anlageverzeichnis fiktiv 20% UST abziehen & das ding mit AKO von 1000eur im Anlageverzeichnis ansetzen.

 

Wg. der anteiligen Berücksichtigung der Vorsteuer hatte ich die Idee weil ich einmal gehört habe dass ein unecht befreiter (zB Kleinunternehmer) wenn sich die Verhältnisse ändern und dieser dann später zur Regelbesteuerung optieren muss oder es freiwillig tut - kann er vorher nicht geltend gemachte VST anteilig (zB 5tel 10tel 20tel Regelung geltend machen......)

 

jetzt ist mir aber auch eingefallen, dass ein Privater ja nie Unternehmer war und der nachträgliche VST-Abzug/Korrektur sicher nur möglich ist wenn man auch schon vormals unternehmerisch tätig war - und als Privater kann man das ja ausschließen :-)

Verfasst von: Simon b am 02.03.2017 20:17
 


THEMA:  Einlage von Privatvermögen ins Unternehmen (Ansatz & VST)

Beim kleinunternehmer ist der gegenstand schon im unternehmen. Bei einer einlage ist die korrektur nicht vorgesehen. Teilwerte sind ohne umsatzsteuer.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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