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Verfasst von: Tim am 09.03.2017 05:33
 


THEMA:  Verpflegungskosten Auslandsdienstreise

Guten Tag,

ich werde kommenden Sommer eine Musikgruppe auf Tour begleiten um ihr Equipment aufzubauen. Da wir beispielsweise auch für nur jeweils eine einzige Show nach Deutschland fahren, würde mich interessieren, ob ich die die Abrechnung für den zusätzlichen Verpflegungsaufwand richtig verstanden habe. Insofern ein extra hakliges Beispiel, aber mich würd's freuen wenn vl. jemand kurz drüberschauen würde!

Folgendes Beispiel: Die Band hat ihren Auftritt am Nachmittag in Berlin.

 

Die Reise beginnt beispielsweise am Samstag um 1 Uhr in der Früh ab Graz - ich fahre selbst nach Wien und treffe mich dort mit der Band um zusammen mit ihnen im Bandbus weiterzufahren (bis dorthin schreibe ich dementsprechend auch km-Geld). Wir übertreten die Grenze nach Tschechien in etwa um 04:30 Uhr - durchfahren in etwa 4,5 Stunden quasi das ganze Land und sind um 9 Uhr in Deutschland. Nach drei weiteren Stunden Fahrt kommen wir zu Mittag in Berlin an. Nach dem Auftritt schlafen wir auf Kosten des Konzertveranstalters in Berlin welcher uns auch einmal verpflegt. Die Rückreise treten wir am Sonntag ab 10 Uhr an - selbe Route zurück, sprich ich bin am Sonntag in etwa um 21 Uhr wieder daheim in Graz.

Folgende Berechnung nun:

Anteil Tagesgeld Tschechien: gesamt 9 Stunden Durchreise, sprich 9/12 des tschechischen Tagessatzes von 31€ = 23,25€

Anteil Tagesgeld Deutschland: Samstag 9 Uhr bis Sonntag 13 Uhr = 28 Stunden, sprich 12/12 des deutschen Tagessatzes von 35,30€ sowie 4/12 für die übrigen 4 Stunden = gesamt 47,07€ - keine Abzüge für bezahlte Verpflegung da nur eine gezahlt wurde.

Zum guter Letzt noch der Anteil des österreichischen Tagesgeldes: Samstag von 1 Uhr bis 4:30 Uhr, sowie Sonntag nochmals 3,5 Stunden für die Rückfahrt ab Grenzübergang von Tschechien - gesamt 7 Stunden, sprich 7/12 des österreichischen Tagessatzes von 26,40€ = 15,40€

 

Gesamt dürfte ich also 85,72€ als Verpflegungsmehraufwand abschreiben - bzw. wenn man's genau nimmt vom österreichischen Anteil noch 1,54€ als Vorsteuer geltend machen.

 

Denkfehler, oder einigermaßen richtig?

Vielen lieben Dank!

Verfasst von: Tim am 13.03.2017 01:59
 


THEMA:  Verpflegungskosten Auslandsdienstreise

Eventuell jemand einen Ahnung diesbezgl.? Wäre euch sehr verbunden!

LG

Verfasst von: jeannie am 15.12.2017 14:10
 


THEMA:  Verpflegungskosten Auslandsdienstreise

Sie sind insgesamt 45 h unterwegs?

Abfahrt 1:00 am Samstag

in den ersten 24 h sind 4,5 h in Tschechin, aufzurunden auf 5 h.

Da in 24 h nur 12 h anrechenbar sind, kommen noch 7 h in Deutschland dazu. Wobei sie auch zuerst die 12 h in Deutschland rechnen dürfen, dafür aber nicht in Tschechien. Werden Sie verpflegt, wird im Ausland (korrekt: bei einer Auslandsreise, auch wenn im Inland gegessen wird) das 1. Essen nicht abgezogen.

2. Tag ab 1:00 am Sonntag (Fahrzeit ab 10 Uhr, um 13 Uhr an tschechischer Grenze?):

Von 1:00 bis 13:00 sind es 12/12, womit der Tagsatz schon voll ausgeschöpft ist. Deshalb dürfen sie die 5 h (aufgerundet) in Tschechien nicht mehr rechnen, auch nicht den Inlandsanteil.

 

Wenn ich Ihren Denkfehler analysieren darf:

Sei haben jedes Land gesondert berechnet. Dabei darf immer nur der 12/12 pro 24 h gerechnet werden, wahlweise nicht ab Abfahrtszeit sondern pro Kalendertag, was in diesem Fall nichts.

Die 12/12 sind nicht chronologisch zu berechnen, sondern sie dürfen innerhalb eines Tages zuerst die teuersten Stunden (auf volle Stunden aufrunden) geltend machen.

LG jeannie

 

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