Hallo
Ich habe hier gerade eine Entscheidung gelesen in dem die Internetkosten nicht anerkannt wurden, da diese unter das "Aufteilungsverbotes gem. § 20 EStG 1988"
Stimmt das so? kann man die anteiligen Kosten aus einem Paketpreis für das Internet nicht als Betriebsausgabe geltend machen?
Wenn doch wie macht man das richtig? Weil zumindest auf meiner Rechnung könnte man da schon was rausfiltern. TV mit 10% und Internet, Telefon 20% und die Rabatte und Servicegebühren werden auf der RE separat den einzelnen Punkten zugeordnet. Also man sieht ob es TV oder Internet betrifft.
Vielleicht kann mir da kurz jemand weiterhelfen. Wäre super nett. |