Guten Tag!
Als Kleinunternehmerin (Fusspflege) bin ich ja verpflichtet ein Wareneingangsbuch zu führen und sämtliche Handelswaren einzutragen. Wie vermerke ich Produkte von denen ich vorher nicht abschätzen kann, ob ich sie verkaufe oder zur Leistungserbringung (zB Fussbalsam) verwende.
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Helene H.
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