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Verfasst von: Biancav am 06.06.2017 19:07
 


THEMA:  Einkommenssteuer berechnung

Guten Tag!

Ich bin derzeit arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld, gleichzeitig habe ich ein Kleinunternehmen mit dem ich regelmäßig Einkünfte erziele. 

Wie sieht es mit der Berechnung der Einkommenssteuer 2017 aus? Wird da das Arbeitslosengeld berücksichtigt? Wenn ja, inwiefern wird es berücksichtigt? 

WErden das Arbeitslosengeld und die Einkünfte zusammengerechnet und dann davon dir Gewinnsteuer berechnet? Ich finde dazu leider nichts. 

Vielen dank

Mfg 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 07.06.2017 18:45
 


THEMA:  Einkommenssteuer berechnung

Nein, AMS Geld und die anderen Eink. werden nicht zusammengerechnet.

Es wirr ein Steuertarif angewandt, der sich daraus ergibt, wie lange Sie beim AMS waren.

Verfasst von: Bianca am 08.06.2017 17:15
 


THEMA:  Einkommenssteuer berechnung

vielen dank für ihre rasche Antwort. kann man das irgendwo nachlesen Bzw welcher steuertarif angewandt wird? Inwiefern ist hier die Länge der Arbeitslosigkeit wichtig? 

Habe zwischenzeitlich mt dem Finanzamt telefoniert und mir wurden unterschiedliche Auskünfte erteilt. Einmal wurde mir gesagt, dass es bei der Berechnung miteingerechnet wird. Als Beispiel wurde mir genannt bei einem ArbeitslosengeldBezug von zB 9.000 Euro und Einkommen aus selbstständiger Arbeit zB 4000 Euro wird das zusammengerechnet also 13000 euro. 11000  sind steuerfrei und die restlichen 2000 werden mit 25 % versteuert. 

ein anderes Mal wurde mir gesagt dass dem nicht so ist.  Mir wurde auch nichts von einem steuertarif  gesagt der sich aus der länge der arbeitslosikgeit ergibt. 

Verfasst von: Bianca am 08.06.2017 17:16
 


THEMA:  Einkommenssteuer berechnung

vielen dank für ihre rasche Antwort. kann man das irgendwo nachlesen Bzw welcher steuertarif angewandt wird? Inwiefern ist hier die Länge der Arbeitslosigkeit wichtig? 

Habe zwischenzeitlich mt dem Finanzamt telefoniert und mir wurden unterschiedliche Auskünfte erteilt. Einmal wurde mir gesagt, dass es bei der Berechnung miteingerechnet wird. Als Beispiel wurde mir genannt bei einem ArbeitslosengeldBezug von zB 9.000 Euro und Einkommen aus selbstständiger Arbeit zB 4000 Euro wird das zusammengerechnet also 13000 euro. 11000  sind steuerfrei und die restlichen 2000 werden mit 25 % versteuert. 

ein anderes Mal wurde mir gesagt dass dem nicht so ist.  Mir wurde auch nichts von einem steuertarif  gesagt der sich aus der länge der arbeitslosikgeit ergibt. 

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