Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage. Ich fange an, als freiberuflicher Autor tätig zu werden und es sind schon Aufträge in Sicht. Hierfür möchte ich mich beim Finanzamt melden. Vorerst werde ich noch nicht viel verdienen und deshalb werde ich unter dem Grundfreibetrag bleiben. Soweit so gut. Allerdings habe ich eine große Dummheit begangen. In diesem Jahr hatte ich schon zwei Aufträge, aber ich wusste nicht, ob aus meiner Tätigkeit etwas werden würde, also habe ich bisher dem Finanzamt nichts davon gesagt. Ich habe zwei Rechnungen gestellt (eine im Februar, eine im Mai, je über 400 Euro), allerdings eher Laienhaft. Meine Frage ist, ob ich diese beiden Rechnungen irgendwie im Nachhinein versteuern kann bzw. sie anmelden kann, ohne Ärger zu bekommen. Ich denke, den werde ich ohnehin bekommen, wenn ich sie nicht angebe. Leider kenne ich mich da nicht so gut aus und deshalb ist es so gekommen. Ich habe Angst, weil eigentlich sollte man sich spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit melden.
Ich würde mich sehr über Hinweise freuen, wie ich vorgehen sollte, um etwaige Strafen zu vermeiden. |