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Verfasst von: Andreas Koler am 09.08.2017 11:55
 


THEMA:  Betriebliche Fahrzeugnutzung

Hallo,

ich habe seit einigen Jahre mein Privatfahrzeug auch für meine (nebenberufliche) Tätigkeit als Einzelunternehmer genutzt (<50% der km) und dafür EUR 0,42/km geltend gemacht. Nun ist dieses Fahrzeug kaputt und ich plane das Fahrzeug meiner Freundin zu nutzen, da dieses ansonsten kaum gefahren wird und wir uns somit ein Fahrzeug sparen würden.Daher meine Frage: Muss das Fahrzeug mit dem ich betrieblich unterwegs bin auch auf mich zugelassen werden oder kann ich das Fahrzeug nutzen das auf meine Freundin zugelassen ist und dennoch die 0,42 abrechnen?

 

Herzlichen Dank und schöne Grüße!

Andreas Koler

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.08.2017 14:16
 


THEMA:  Betriebliche Fahrzeugnutzung

Das geht schon.

Am besten Sie bekommen von Ihrer Freundin monatlich eine Bestätigung über das an sie ausbezahlte KM-Geld.

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