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Verfasst von: Katrin am 18.09.2017 11:22
 


THEMA:  EST VZ

Hallo!

 

Ich werde ab 01.01.18 selbständig anfangen und meine Leistung in EU Länder fakturieren (IT Bereich). Das Einkommen wird cca. 200.000 im Jahr betragen. Der Gewinn nach Abzug der EST cca 90.000,00.

 

Muss ich schon 2018 am 15.02.17 EST VZ leisten? Es geht darum, dass ich erst im März Geld vom Kunden erhalten, weil die immer erst 90 Tage im Nachhinein überweisen - ist eine Regelung und die gilt für alle. Ich habe etwas Sorge, dass bis 15.02.17 nicht so viel da ist um schon eine EST VZ von cca 25.000,00 leisten zu können.

 

LG

 

 

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.09.2017 12:07
 


THEMA:  EST VZ

Sie müssen bei dem Antrag auf Steuernummer wahrheitsgemäß angeben, wieiviel Sie verdienen werden, wenn Sie das schon wissen.

Das Finanzamt setzt dann die entsprechende Vorauszahlung fest.

Ich lade Sie sehr herzlcih zu einem kostenlosen Erstgespräch ein:

www.steuerberatung-weiss.at

Terminvereinbarung unter: 01 533 16 37

Verfasst von: Katrin am 18.09.2017 18:37
 


THEMA:  EST VZ

ja ist mir klar nur wie soll ich am 15.2 schon so viel voraus zahlen,

wenn das geld erst ende märz kommt???

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.09.2017 11:32
 


THEMA:  EST VZ

Es gibt auch die Möglichkeit der Stundung.

Verfasst von: Adrian am 19.09.2017 19:45
 


THEMA:  EST VZ

Ist's nicht so dass man die Vorauszahlungen quartalweise erbringen muss? Sprich quasi erst ein Viertel der Bemessungsgrundlage zu entrichten ist?

 

LG

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.09.2017 11:35
 


THEMA:  EST VZ

Ja, das stimmt natürlich.

Verfasst von: ThomasmeeRt am 31.01.2018 17:33
 


THEMA:  France - A Dream Home
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