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Verfasst von: Lisa am 28.11.2017 11:46
 


THEMA:  nachträgliche Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer

Hallo,

ich habe festgestellt, dass bei zwei Lieferungen aus dem Drittland (Warenwert jeweils 50,-) keine Einfuhrumsatzsteuer eingehoben wurde. Ich bin vorsteuerabzugsberechtigt und die Lieferungen sind aus dem 2. Quartal und 3. Quartal.

Gibt es Probleme mit dem Zoll, wenn ich im Nachhinein beim Zoll die beiden Waren deklariere? Ich würde jetzt die Unterlagen an den Zoll senden, damit diese die EUst nachträglich einheben und ich Sie mit der UVA wieder zurückhole (bzw. über EORI).

Vielen Dank im Voraus.

Mfg

 

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