Hallo,
Ich bräuchte ein wenig Hilfe bei der richtigen Besteuerung. Ich besitze eine GmbH und betreibe Dropshipping. Die Konstellation für den Versand in die EU habe ich schon mit meinem Steuerberater geklärt, bräuchte nur dringend Infos zu den anderen Konstellationen, das ich ein wenig unter Zeitdruck bin und mein Steuerberater gerade verhindert ist, außerdem habe ich bei dem schwierigen Steuerthema lieber eine 2te Meinung.
Ich glaube bei jeder dieser Geschäfte handelt es sich um ein Reihengeschäft, auf jeden Fall aber bei der Konstellation China => EU
Konstellation 1: Händler aus China, Warenlager China versendet in meinem Namen in ein EU Land
Rechnung 1: bewegte Lieferung zw. Chinese & meiner GmbH, in China steuerbar dh. steuerfreie Ausfuhrlieferung
Rechnung 2: ruhende Lieferung zw. meiner GmbH & dem Kunden, ist im Zielland wo der Kunde sitzt steuerbar, dh. Steuersatz des Empfängerlandes
hierbei kann keine Lieferschwelle angewandt werden, somit muss man sich ab dem 1€ in dem Zielland Ust Registrieren lassen.
Konstellation 2: Händler aus China, Warenlager China versendet in meinem Namen in die USA, also ein Drittland
Rechnung 1: dürfte immer noch in China steuerbar sein und dh. steuerfreie Ausfuhrlieferung
Rechnung 2: Welcher Ust % auf der Rechnung?; Wo muss ich die Steuern abführen?
Konstellation 3: Händler aus EU, Warenlager EU versendet in meinem Namen in ein EU Land
Rechnung 1: EU Händler & meiner GmbH; ?
Rechnung 2: Welcher Ust % auf der Rechnung; Wo muss ich die Steuern abführen?
Hierbei darf glaube ich die Lieferschwellen Regelung angewandt werden.
Konstellation 4: Händler aus USA, Warenlager 1 od. 2 versendet in meinem Namen in ein EU Land
Rechnung 1: EU Händler & meiner GmbH
Rechnung 2: Welcher Ust % auf der Rechnung, wo muss ich die Steuern abführen?
Var. 1 Warenlager USA, Connecticut: steuerlich habe ich hiermit meiner Meinung nach Nexus in diesem Bundesstaat und muss dort steuern abführen.
Var. 2 Warenlager Lettland, Riga: Hierbei ist es glaube ich wie bei Konstellation 3 zu handhaben (die ich leider noch nicht weiß haha). Dabei darf glaube ich die Lieferschwellen Regelung angewandt werden.
Bei Konstellation 3 habe ich einen Händler der sitzt mit dem Warenlager in United Kingdom, wie verhalten sich die Regelungen der EU jetzt auf die UK seit dem Brexit?
Vielen dank für Hilfe!, kursiv ist das was mir mein Steuerberater schon gesagt hat, wenn jemand anderer Meinung ist oder das falsch ist bitte mitteilen! :) |