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Verfasst von: Peter Machel am 20.01.2018 17:46
 


THEMA:  Absetzbarkeit Werbungskosten bei ausländischem (in EU) Firmensitz

Guten Abend zusammen,

ich habe eine Kleinstunternehmen mit Sitz in Deutschland und halte mich während der meisten Zeit des Jahres in Österreich auf. Somit versteuere ich das Einkommen der Firma in Österreich. Folglich müsste ich auch die Ausgaben für den Firmenbetrieb in Österreich absetzen können - ist das richtig?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe

Peter Machel

Verfasst von: C.S. am 22.01.2018 07:40
 


THEMA:  Absetzbarkeit Werbungskosten bei ausländischem (in EU) Firmensitz

Sehr geehrter Herr Machel, 

da das Einkommen bereits als Nettogröße (§ 2 Abs 4 EStG - Gewinn) definiert ist, sind grundsätzlich die anfallenden Ausgaben bereits darin berücksichtigt. 

Da das Kleinunternehmen einen Sitz in Deutschland hat, sind jedenfalls auch DBA-rechtliche Aspekte zu überprüfen (z.B. ob bzw. inwieweit Deutschland ein 

Besteuerungsrecht zusteht sowie der anzuwendende Methodenartikel in Österreich). In der Mehrzahl der Fälle sind betriebliche Einkünfte, die von einem deutschen 

Unternehmen in Deutschland erwirtschaftet werden DBA-rechtlich im Wege des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. 

Ich würde Ihnen empfehlen, den Sachverhalt durch einen Steuerberater Ihres Vertrauens prüfen zu lassen. 

Mit freundlichen Grüßen 

C.S. 

Verfasst von: P.M. am 25.01.2018 08:37
 


THEMA:  Absetzbarkeit Werbungskosten bei ausländischem (in EU) Firmensitz

Sehr geehrter Herr C.S.,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.


Freundliche Grüße

P.M.

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