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Verfasst von: Meinhart am 01.06.2018 09:49
 


THEMA:  Antrag gemäß § 20 Abs. 1 UStG 1994
Hallo, 


ich würde gerne wissen ob ich bei Verf 24 zur Gewerbeanmeldung beginnend mit 01.06. und mehr als 30.000 Jahresumsatz dieses Kästchen "Antrag gemäß § 20 Abs. 1 UStG 1994 ankreuzen" soll/muss?


LG
Verfasst von: Steuerexperte am 01.06.2018 10:05
 


THEMA:  Antrag gemäß § 20 Abs. 1 UStG 1994

Das Feld ist nur anzukreuzen, wenn Sie ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr beantragen möchten. Bei Fragen können Sie sich gern unter steuerexperte@aon.at an mich wenden.

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