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Verfasst von: alex am 17.01.2019 12:57
 


THEMA:  Ausland - nicht abgemeldet

Ich lebe und arbeite in Japan, zahle dort Steuern und besuche Oesterreich hoechstens einmal im Jahr fuer rund 10 Tage,
habe also meinen Lebensmittelpunkt faktisch in Japan. Jedoch habe versaeumt mich in Oesterreich steuerlich und meinen
Wohnsitz abzumelden.
Wie ich zum Jahreswechsel 2018/19 nach Oesterreich kam fand ich einen Brief mit der Aufforderung vor,
bis 14. Dezember meine Einkommenssteuererklaerung fuer 2016 einzureichen.
Die Frist war zu diesem Zeitpunkt schon abgelaufen, und ich bin wieder in japan.
2016 habe ich mich schon in Japan aufgehalten.

Was ist zu tun?
Besteht die Gefahr, dass ich doppelt besteuert werde?
Besteht die Moeglichkeit mich Rueckwirkend abzumelden?

Verfasst von: Simon am 18.01.2019 00:51
 


THEMA:  Ausland - nicht abgemeldet

Sie können sich nicht rückwirkend abmelden. Es wäre zu untersuchen ob Sie überhaupt einen steuerlichen Wohnsitz in Österreich haben oder ob sie z.B. in Japan ansässig sind, da Sie dort eine Familie haben. Schreiben Sie mir wenn Sie wollen: info@taxconsultancy.at

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