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Verfasst von: Andreas E. am 08.02.2021 13:49
 


THEMA:  Verbuchung IG Erwerb - Leistungserfüllung nach Brexit

Als E/A-Rechner stehe ich vor folgender Frage:

Eine im Oktober in UK bestellte (& bezahkte) Ware gelangt wegen Corona-Lieferschwierigkeiten jetzt in neuen Jahr zur Auslieferung. Als EPU-E/A-Rechner und Istversteuerer stallt sich mir die Frage: Vorerst als IG-Erwerb-Ware in Q4 2020 buchen (das habe ich bestellt & bezahlt, 0% Steuer auf Bestellbestätigung, weder AT noch UK VAT) und die dann fällig EUst (die beim Zoll direkt mit dem Finanzamtskonto verbucht werden sollte) bei der nächsten UVA im Jänner seperat angeben?

Als wäre Brexit nicht komliziert genug ist es mit Jahreswechsel und Brexit gleich noch spannender. Hat jemand einen Tipp, wie das geht?

 

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