Hallo,
der Hersteller eines Fahrrads hat ein bestimmtes Modell zurückgerufen und man hat in gegenzug den Kaufpreis erstattet gekriegt.
Meines Wissens nach ist das bis dahin ja Steuerfrei, da es eine Rückerstattung ist.
Wie verhält sich das aber, wenn ich im Zuge dessen mehrere Fahrräder gekauft habe, um die Rückerstattung zu erhalten? Also gebrauchte Fahrräder mit Gewinnabsicht gekauft habe.
Und welcher Betrag wird dann versteuert? Der reine Gewinn?
Vielen Dank im Vorhinein.
MfG
Andreas |