Hallo!
Ich möchte in kürze ein Einzelunternehmen als Kleinunternehmen anmelden, welches ich durch Erlaubnis meines Vollzeit-Arbeitgebers nebenbei betreiben werde.
Hier würde ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen keine USt auf Rechnungen anzuführen, bzw. Ausgaben auch nicht davon abzusetzen.
Da der zu erwartende Umsatz vorerst unter 5.830,20 Euro liegen wird, kann ich mich auch von der Pflichtversicherung/SVS ausnehmen lassen.
Meine Frage zur Einkommensteuer: Laut WKO errechnet sich meine Einkommensteuer (20%, 35%, 42% ...) aus der Höhe meiner Einnahmen aus der unselbständigen Arbeit. Bedeutet das wirklich, dass ich bei jährlichen Einnahmen meines Kleinunternehmen von beispielsweise 1.000 €, aber 40.000 € aus meinem Vollzeit-Job in weiterer Folge 42% Einkommensteuer bezahlen muss?
Vielen Dank! |