Sg. Damen und Herren! Wir beraten Sie diesbezüglich sehr gerne. Ggf. ist eine eigene Berechnung der Abgrenzungen erforderlich. Hier ist Genauigkeit sehr wichtig, da es andernfalls zu periodischen Verschiebungen des Ergebnisses kommen kann. Im Ernstfall kann eine Falschberechnung auch finanzstrfrechtliche Folgen haben. Bei Fragen können Sie uns sehr gerne kontaktieren: 01/5331637-19. MfG, i.A. Mag. Reinhard Michlits, Kanzlei Weiss, 1010 Wien |