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Verfasst von: Klaus am 25.11.2022 22:52
 


THEMA:  Miteigentümergemeinschaft

Hallo,

können Mann und Frau eine Miteigentümergemeinschaft bilden, um gemeinsam zu vermieten und die Einkünfte aus V+V aufzuteilen, wenn nur der Mann im Grundbuch steht?
Oder müssen bei einer Miteigentümergemeinschaft beide im Grundbuch stehen?

Danke schon im Voraus für hilfreiche Antworten, Klaus

Verfasst von: Steuerexperte am 25.11.2022 23:31
 


THEMA:  Miteigentümergemeinschaft

Beide Miteigentümer müssen im Grundbuch eingetragen sein. Unter engen Voraussetzungen kommt ein Fruchtgenussrecht in Betracht, dann muss nur einer der beiden im Grundbuch stehen - das muss aber gut geplant sein.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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