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Verfasst von: Karl Mayer am 19.12.2023 15:27
 


THEMA:  Besteuerung von Erträgen aus Kapitallebensversicherung bei Rückkauf

Hallo zusammen, 

Ich überlege gerade was ich, aufgrund der sehr schlechten Rendite, mit meiner kapitallebensversicherung machen soll. Hier spielt die steuerliche Behandlung natürlich eine Rolle.

Wenn ich es richtig verstanden habe wird, bei Ablauf,  die Differenz zwischen eingezahlten und ausgezahltem Betrag besteuert.

Wenn ich sie nun vorzeitig kündige bekomme ich weniger raus als ich eingezahlt habe.

Bedeutet das, dass keine Steuer anfällt?

Danke schon im voraus für die Antworten. 

Lg

 

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