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Verfasst von: Oliver am 04.02.2024 17:32
 


THEMA:  Vollzetianstelung und freier Dienstnehmer

Hallo, 

habe mich auch schon auf der AK Seite durchgeklickt nur leider blicke ich dort noch nicht ganz durch und habe daher folgende Frage(n). 

Neben meinem VZ Job möchte ich gerne bei einem Lieferdienst auf freiem DV mit einem Umsatz von ca 500 Euro im Monat anfangen. 

Wie sieht das denn steuerrechtlic aus? Wie viel sollte ich von diesem Betrag zurücklegen um keine bösen Überraschungen zu bekommen? 

LG Oliver 

Verfasst von: WMT am 05.02.2024 18:10
 


THEMA:  Vollzetianstelung und freier Dienstnehmer

VZ-Job: Besteht Vollversicherung nach ASVG?

Wie hoch ist Ihr aktueller Spitzensteuersatz?

www.stb-takacs.at

Verfasst von: HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH am 06.02.2024 15:50
THEMA:  Vollzetianstelung und freier Dienstnehmer

Lieber Oliver,

aus dem freien Dienstverhältnis sind SV-Beiträge nachzuzahlen. Vorerst sind die 500,-- für sich alleine betrachtet geringfügig, es wird daher vorerst keine Sozialversicherung einbehalten.

Allerdings ist hier dann eine sv-rechtliche Nachverabgabung durchzuführen, da gemeinsam mit der VZ-Beschäftigung ja die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird - dafür ist mit ca. 17,12 % Nachzahlung in der SV zu rechnen.

Zusätzlich ist zu beachten, dass ein freies Dienstverhältnis steuerlich als Selbständigkeit gilt. Daher ist daraus eine Einnahmen-Ausgabenrechnung zu erstellen. Um die Kosten für die Steuererklärung gering zu halten sollte vorerst unbedingt ein Gespräch mit einem Steuerberater geführt werden um die Belegsammlung und mögliche Ausgaben zu diskutieren.

Steuerlich ist dann ebenfalls mit einer Nachzahlung zu rechnen. Der Steuersatz wird allerdings nur auf den Gewinn gerechnet (nicht auf den Umsatz) und hängt davon ab, wie viel Steuer bereits für die VZ-Beschäftigung zu zahlen ist. Hier ist mit in etwa 30 - 40 % auf den Gewinn zu kalkulieren.

Und zusätzlich sind noch die Kosten für den jahresabschluss und die Steuererklärung zu bedenken. Diese betragen, je nach BElegaufbereitung und Belegumfang ca. 500 - 1.200,-- im Jahr.

Unbedingt eine Erstberatung bei einem Steuerberater machen  :)

 

Lieben Gruß

Claudia Hochweis
www.hochweis.at
Ihr Steuerberater

Verfasst von: Jeannie am 09.02.2024 09:47
 


THEMA:  Vollzetianstelung und freier Dienstnehmer

Der Freie DV ist schon deshalb eine Sonderform, weil SV als Unselbstständiger zu zahlen ist, also von den vollen 500,-, und Einkommensteuer als Selbstständiger, also nur vom Gewinn. Über den Daumen kassiert der Staat bis zur Hälfte des Zuverdienstes. Faierweise muß man dazu sagen, dass Sie den selben Betrag abgezogen bekommen, wenn Sie in Ihrer Firma 500,- mehr verdienen würden.

Bei einem Lieferdienst ist speziell die gesamte Reisekostenabrechnung zu überdenken, was man steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen kann.

Fahren Sie mit dem Rad oder mit dem Auto? Bekommen Sie Fahrzeug, Treibstoff und Dienstkleidung gestellt? Ganz wichtig ist das Fahrtenbuch; auch mit dem Fahrrad und zu Fuß kann man km-Geld abrechnen.

Sind Sie im Nahbereich unterwegs oder mehr als 25 km entfernt, immer auf der selben Strecke oder zu unterschiedlichen Zielen? Hier kann man ewtl. Tagesdiäten berechnen und steuerlich absetzen.

LG Jeannie

 

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