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Verfasst von: Christian Sedivy am 17.02.2024 12:13
 


THEMA:  Anlagevermögen

Hallo,

ich möchte mich im Laufe des Jahres, nebenberuflich als Kleinunternehmer, selbständig machen. Da ich am Angang mit einer größeren Anschaffung von Anlagvermögen rechne, möchte ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten um die Vorsteuer bei den Anlagegütern geltend zu machen.Da ich mir diebezüglich nicht ganz sicher bin, ob ich es auch richtig verstanden habe, möchte ich ein kleines Beispiel aufzeige:Ich kaufe am 01.03.24 ein Werkzeug um 10.000Euro das in meinen Betrieb verbleibt und zu 100%betrieblich benutzt wird. Somit darf ich in der Umsatzsteuervorerklärung (060) die Vorsteuer (20% von 10.000) von 2000Euro geltend machen.Die Abschreibung des Werkzeugs lege ich auf 10 Jahre fest. Somit kann ich den verbleibenden  Nettowert von 8000Euro mit dem Ganzjahressatz von 800Euro bis zu einem Restwert von 1Euro über die Jahre in der Einkommenssteuererklärung E1aK untger Punkt 9130 abschreiben.

She ich das richtig oder habe ich hier einen Denkfehler?

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: WMT am 19.02.2024 19:55
 


THEMA:  Anlagevermögen

Sind Ihre Kunden eher Private oder eher Unternehmer?

Mit welcher Höhe an Jahresumsatz planen Sie? Brutto oder Netto?

www.stb-takacs.at

Verfasst von: Christian S. am 20.02.2024 20:49
 


THEMA:  Anlagevermögen

Die Kunden werde hauptsächlich privat sein. Jahresumsatz wird nebenberuflich sicher unter 30.000Brutto bleiben.

Aber eigentlich wurde es mir darum gehen, ob ich bei meinem Anlagevermögen die Vorsteuer abziehen kann und den Restwert (ohne Vorsteuer) auf die Jahre abschrieben kann?

Verfasst von: WMT am 20.02.2024 23:47
 


THEMA:  Anlagevermögen

Würden Sie durch den möglichen Vorsteuerabzug mehr gewinnen als Sie durch die Verpflichtung zum Ausweis + Abfuhr der Umsatzsteuer (sämtlicher Umsätzen) verlieren würden? Würde sich die Option zur Regelbesteuerung langfristig auszahlen?

Die Anschaffung + betriebliche Nutzung von abnutzbarem Betriebsvermögen berechtigt zur Absetzung für Abnutzung (AfA).

www.stb-takacs.at

Verfasst von: HOCHWEIS Steuerberatungs GmbH am 22.02.2024 11:05
THEMA:  Anlagevermögen

Bei der Vorsteuer ist wohl ein Gedankenfehler. Die Vorsteuer 20 % ergibt sich auf den Nettobetrag. Wenn Sie also 10.000,-- EURO brutto für das WErkzeug ausgegeben haben, dann beträge die enthaltene Vorsteuer EUR 10,000 : 1,2 x 20% = 1.666,67

Der Nettobetrag von EUR 8.333,33 wird dann auf 10 Jahre als Abschreibung verteilt. Nachdem die Anschaffung im ersten Halbjahr erfolgt ist, können Sie im Anschaffungsjahr einen ganzen Abschreibungsteil als Ausgabe ansetzen - somit EUR 833,33.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis
Ihr Steuerberater
www.hochweis.at

Verfasst von: Jaimee am 22.02.2024 18:45
 


THEMA:  Anlagevermögen

Wenn's hauptsächlich Privatkunden (also nicht vorsteuerabzugsberechtigt) sind, würde ich auf keinen Fall auf Regelbesteuerung optieren. Bei Privatkunden ist man bei Verrechnung von Umsatzsteuer gegenüber umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmern benachteiligt (man ist quasi 20% teurer). Buchhalterisch ist die Rechnerei mit Umsatzsteuer, sowie die vierteljährlichen Voranmeldungen auch ein ziemlicher Mehraufwand.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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