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Verfasst von: Markus am 07.02.2005 17:44
 


THEMA:  Steuerausgleich - Offene Fragen
Hallo Forum! Hätte ein paar Fragen zu meinem Steuerausgleich! Also: 1. Ich war in einer Lehre, bis Juni 2004. Ab Juni 2004 bis jetzt bin ich in einem Angestelltenverhältnis tätig. Das heisst also das ich den vorigen Betrag und den Betrag den ich jetzt bekomme zusammenrechnen muss oder ? Der Lohnzettel ist im FInanz-Online schon drin. Von meiner Lehre noch meine ich. 2. Ich habe es leider verabsäumt meine Pendlerpauschale zu beantrage und will den Betrag jetzt zurückfordern. Ich habe 55 KM zur Arbeit (1 weg, öffis nicht zumutbar). Das heisst ich rechne einfach die 122,50 € mal 6 (bis Dezember) und trage den Betrag dann ein? 3. Bei den Werbungskosten unter Arbeitsmaterial. Ich habe leider keine Belege mehr für diverses Werkzeug (EDV techniker). Gilt dies dann oder sind die Rechnungen vorzulegen ? 4. Kann ich meinen PC von der Steuer absetzen wenn ich die Hardware 2003 gekauft habe ? 5. Das gleiche gilt für das Internet, nur habe ich keine Neuanmeldung gemacht sondern habe den Anschluss schon seit 1999. Der Anschluss läuft auf meine Mutter, und ich habe noch nicht steuerliches beim Ausgleich angegeben. 6. Muss mein Arbeitgeber den Lohnzettel übermitteln oder kann ich das auch selbst machen ? Das wärs erstmal, danke für eure antworten ! mfg
Verfasst von: Christine am 07.02.2005 17:44
 


THEMA:  Re: Steuerausgleich - Offene Fragen
Beantragen Sie eine Arbeitnehmerveranlagung. Tragen Sie bei den Werbungskosten den Betrag für das Pendlerpauschale ein: es beträgt nach Ihren Angaben (unzumutbare Öffis) mon. 141,-- Euro. Wenn Sie die Strecke im Juni schon mehr als das halbe Monat zurücklegen mussten, dann 141 mal 7 (sonst mal 6). Das Finanzamt wird anhand Ihrer Wohnadresse beurteilen, ob Ihnen das große PP tatsächlich zusteht. Für Arbeitsmaterial und Werkzeuge müssen Sie die Belege zwar nicht sofort, aber auf Anforderung vorlegen (7 Jahre aufzuheben). Wenn Sie den PC beruflich brauchen, können Sie 1/3 des Kaufpreises in 2004 und 1/3 in 2005 absetzen (Rechnung!). Bei Internet geht nichts. Lohnzettel werden vom Arbeitgeber an das FA übermittelt.
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