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Verfasst von: Elisabeth am 07.02.2005 14:35
 


THEMA:  VSt-Ausgleich
Habe eine Frage: Was bedeutet auf einem ärztlichen Honorar der Vermerk: + 3,45% VSt-Augleich lt. § 3 Abs. 1 GSBG 1996 Wie ist diese Einnahme steuerlich zu behandeln??? Danke, mfg Elisabeth
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.02.2005 14:35
 


THEMA:  Re: VSt-Ausgleich
Ich nehme an, es handelt sich um den Vorsteuerausgleich - ärztliche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. www.steuerberater-rapp.at
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