Ich bekomme, wenn ich in der Nacht oder an Feiertagen arbeite eine Zulage, die sich jedoch nicht nach der Dienstzeit richtet, das heißt, keinen Zuschlag nach dem Kollektivvertrag. Würde ich einen Zuschlag bekommen, dann wäre dieser ja bis 360 Euro steuerfrei.
Meine Zulage wird jedoch wom Arbeitgeber der Normalbesteuerung zugeführt.
Ich führe jedoch genaue Aufzeichnungen darüber, wann ich in der Nacht oder am Wochenende gearbeitet habe.
Meine Frage daher: Kann ich diese 360 Euro geltend machen bei meiner Einkommenssteuerveranlagung, und wenn ja, wie, bei den Werbungskosten???
Vielen Dank für die Hilfe!! |
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