Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Martin Hohenadler am 31.03.2005 08:26
 


THEMA:  Guthaben SV
Ich habe Ende November 2004 einen Bescheind von der SV erhalten, daß im Jahr 2002 keine Versicherungspflicht bestand. Entsprechend wurde auch die letzte Rate der Vorschreibung der SV für 2004 reduziert. Obwohl ich laut telephonischer Auskunft schon im November das Guthaben per schriftlichem Antrag ausbezahlen hätte lassen können, traf der SV-Kontoauszug auf dem das Guthaben aufscheint erst im Jänner 2005 ein. Ist es zulässig, diese Rückzahlung als Einkunft im Jahr 2005 zu verbuchen? Muß ich das Datum des Bescheids oder jenes des Kontoauszugs heranziehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe, Martin Hohenadler
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 31.03.2005 08:26
 


THEMA:  Re: Guthaben SV
Es ist dann zu versteuern, wenn Sie über das Geld verfügen konnten.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.133.121.160 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.