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Verfasst von: Havrest am 08.08.2005 08:19
 


THEMA:  Computer & UST-Voranmeldung
Die Tatsache, dass bei einem mehr als ein Jahr nutzbaren Wirtschaftsgut (z.B. Computer), deren Anschaffungskosten € 400,00 übersteigen, diese nur verteilt über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgesetzt werden darf (AfA), ist mir klar. WIE verhält es sich aber mit der Umsatzsteuervoranmeldung, die monatlich oder quartal zu erfolgen hat? Kann ich die Rückforderung der vollen Umsatzsteuer im Anschaffungsmonat geltend machen. Z.B.: Ich kaufe eine Notebook im Mai 2005 um 1.200,00 €. Absatz über einen Zeitraum von fünf Jahren zu 240,00 €. Wie soll ich die 20% Ust. (ebenfalls 240,00 €) voranmelden? Kann ich die volle 240,- € im Mai 2005 vom Finanzamt zurückfordern? Danke für Hinweis Latif
Verfasst von: Jutta Rapp am 08.08.2005 08:19
 


THEMA:  Re: Computer & UST-Voranmeldung
Die Vorsteuer einer Investitionsrechnung wird im Monat (Quartal), in welchem Sie die Lieferung und Rechnung erhalten, in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht.
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 08.08.2005 08:19
 


THEMA:  Re: Computer & UST-Voranmeldung
Die Vorsteuer machen Sie sofort und in einem geltend, nicht verteilt. A2M OESV Steuerberater Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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