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Verfasst von: Stefan Ebner am 02.06.2005 13:26
 


THEMA:  Kleinunternehmer ja oder nein?
Als zukünftiger Betreiber einer Photovoltaikanlage wurde mir geraten als Kleinunternehmer aufzutreten weil ich die Vorsteuer von der Anschaffungsinvestitionen zurückholen kann. Die Einahmen die ich als Stromlieferant in einem Jahr zu erwarten habe betragen ca. 700€. Muß ich bei diesen geringfügigen Einahmen die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen? Kann mich da jemand beraten wie ich in diesem Fall vorgehen soll? Vielen Dank im voraus !
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 02.06.2005 13:26
 


THEMA:  Re: Kleinunternehmer ja oder nein?
Wenn Sie die Vorsteuer zurückholen wollen, aber weniger als 22.000,--€ Umsatz erzielen, dann müssen Sie einen Regelbesteuerungsantrag stellen, welcher Sie auf 5 Jahre bindet,d.h.Sie müssen die nächsten 5 Jahre mit Umsatzsteuer fakturieren u.d.USt auch an das Finanzamt abführen.
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