Verfasst von:
lukas am
08.06.2005 04:42
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THEMA: arbeitsgeräte abschreiben |
hallo
bei meinem werkvertrag telefoniere ich sehr viel. dies kann ich am jahresende bei der steuerklärung geltend machen. ich brauche auch teilweise den pc (produktionslisten senden, mail kontakt usw.) ab wieviel nutzung kann ich eigentlich eine einrichtung bei den steuern geltend machen. reicht mail kontakt mit der firma aus, um z.b. die internetkosten abzuschreiben?
vielen dank im voraus. |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
08.06.2005 04:42
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THEMA: Re: arbeitsgeräte abschreiben |
Wenn Sie die Wirtschaftsgüter überwiegend beruflich nutzen, sind die Kosten im Rahmen der Afa abzusetzen.
Die Internetkosten sind, so wie die Telefonkosten, mit dem betrieblich genutzen Anteil anzusetzen.
www.steuerberater-rapp.at
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