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Verfasst von: Sebastian Brockmeyer am 09.07.2005 16:54
 


THEMA:  Hilfe! Fallfrist Vorsteuer verstrichen
Hilfe! Fallfrist Vorsteuer verstrichen Hallo! Wir (deutsches Logistikunternehmen) haben es leider versäumt unsere mit österreichischer Vorsteuer belasteten Rechnungen rechtzeitig bis zum Verstreichen der Fallfrist (30.6. des Folgejahres) beim österreichischem Finanzamt einzureichen. Ärgerlicherweise handelt es sich hier um mehrere zehntausend Euro. Am 1.7.05 erhielten wir vom Finanzamt Graz-Stadt bei Nachfrage die telefonische Mitteilung, dass eine Erstattung der österreichischen Vorsteuer nach Ablauf der Fallfrist unmöglich sei. Eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ aus schwerwiegendem Grund ist nicht möglich. Laut Finanzamt Graz-Stadt ist das Geld verloren. Auch von einem renommierten deutschen Steuerbüro (spezialisiert auf die Beantragung ausländischer Vorsteuer) erhielten wir die Mitteilung, dass eine Erstattung bei Einreichung nach dem 30.6. des Folgejahres unmöglich sei. Was können wir jetzt noch tun? (1) kontaktieren unseres österreichischen Lieferanten, dass die in 2004 ausgestellten Rechnungen (mehrere Rechnungen für ein Projekt) leistungsmäßig in 2005 dargestellt werden müssten. D. h. Storno (Gutschrift) der 2004-er Rechnung und Neueinbuchung in 2005. Was ist aber wenn, bereits die Ust-Erklärung für 2004 bereits vom österreichischen Unternehmen eingereicht worden ist, so dass keine Ust-Korrektur mehr möglich ist?? Welche Möglichkeiten gibt es, das Leistungsdatum von 2004 nach 2005 zu verschieben. Natürlich nur unter der Voraussetzung gleichlautender Bücher. Wie kann eine Leistungszeitverschiebung erfolgen, ohne dass unser Lieferant Schwierigkeiten mit den Steuerbehörden erhalten würde. Eine zeitliche Darstellung der Leistung für 2004 sollte nicht das Problem sein, da das Projekt jahresübergreifend gewesen ist. (2) Sofern alle Stricke reißen und wir tatsächlich keine Chance auf Erstattung der österr. Vorsteuer haben sollten. In welcher Form kann eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung, Geschäftsführerversicherung (D&O) den Schaden begrenzen? Unabhängig vom Problem der fristgerechten Einreichung der österreichischen Vorsteuer haben wir festgestellt, dass die Rechnungen unseres österreichischen Lieferanten unberechtigterweise mit Mehrwertsteuer versehen worden sind. Kurze Erläuterung zur Art der Leistung in 2004: Unser deutscher Kunde hat uns beauftragt mehrere Schwergüter von einem österreichischen Produzenten von Österreich nach Rotterdam bringen zu lassen. Der Endbestimmungsort der Schwergüter war Litauen. Der Transport von Rotterdam nach Litauen wurde nicht von uns organisiert. Der Transport vom Produzenten bis zum Zolllager in Österreich wurde von unserem Mehrwertsteuer-berechnenden Lieferanten getätigt. Gem. des österreichischen Umsatzsteuer-§ 6 UStG (Äquivalent zum deutschen §4 -Steuerbefreiungen) sind gem. § 6 (1) Z 1 3 bb sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr beziehen von der Umsatzsteuer befreit. Haben wir ein Recht auf Änderung der 2004-er Rechnung? Danke!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 09.07.2005 16:54
 


THEMA:  Re: Hilfe! Fallfrist Vorsteuer verstrichen
Ja, ich meine, dass Ihr Lieferant die Rechnung berichtigen müsste.Am besten Sie sprechen Ihn darauf an,dessen Steuerberater,der den Sachverhalt kennt,muß das richtig beurteilen. Eine Alternative wäre noch, dass Sie 2004 in Österreich selbst einen Umsatz getätigt haben und daher eine Umsatzsteuererklärung einreichen müssen, in welcher Sie dann die Vorsteuer geltend machen könnten. Bezüglich der Versicherungsfrage wenden Sie sich an das Versicherungsinstitut.
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