Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: florian am 11.07.2005 04:41
 


THEMA:  angestellt + werkvertrag
Hallo, ich bin Student und arbeite nebenbei, d.h. ich bin angestellt mit ca. 730,-/m netto. ich hätte die möglichkeit auf werkvertragsbasis noch etwas dazuzuverdienen (würde honorarnoten ausstellen). studienbeihilfen etc. hab ich keine mehr, d.h. die sind egal. meine frage ist, gibt es bestimmte grenzen, ab denen ich zb mehr steuer oder sv bezahlen muß? wenn ja, bitte welche bzw. wo kann ich nachschauen?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 11.07.2005 04:41
 


THEMA:  Re: angestellt + werkvertrag
Wenn Sie im Jahr mehr als € 3.88o,-- dazuverdienen, dann müssen Sie in der Sozialvers.d.gew. Wirtschaft Sozialversicherung zahlen. Einkommensteuerpflichtig werden Sie,wenn Sie mehr als € 730,-- dazuverdienen. Umsatzsteuerpflichtig, wenn es mehr als € 22.000,-- sind. Die ersten beiden Grenzen beziehen sich auf den Gewinn, d.h.Sie können mehr verdienen, wenn Sie entsprechnde Ausgaben absetzen.
Verfasst von: Jutta Rapp am 11.07.2005 04:41
 


THEMA:  Re: angestellt + werkvertrag
Wenn der Gewinn aus dem Zusatzverdienst mehr als EUR 730,- im Jahr beträgt, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. www.steuerberater-rapp.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.141.29.145 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.