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Verfasst von: davon am 21.07.2005 06:31
 


THEMA:  § 17 GrESt
Erwerber hat vor 2 Jahren Miteigentumsanteil (Wohnungseigentum) erworben. möchte nunmehr an Lebensgefährten mit dem seither Eigentümerpartnerschaft bestand übertragen. § 17 Abs 1 GrESt dürfte hier nicht anwendbar sein, da der ursprüngl. Veräußerer keine Verfügungsmacht erhielte, falls Kaufvertrag rückgängig gemacht würde, da WE-Anteile uno aktu an Lebensgef. weiterveräußert würden. gibt es eine andere Möglichkeit? ME muss dieser volle 3,5 % GrEST zahlen.
Verfasst von: duensl am 21.07.2005 06:31
 


THEMA:  Re: § 17 GrESt
seh ich auch so
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